Die Generalversammlung

Die Generalversammlung der Genossenschaft entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten. Diese findet normalerweise im ersten Semester eines Jahres statt. Bei Bedarf oder auf Antrag von Mitgliedern können auch ausserordenliche Generalversammlungen orgenisiert werden.

Jedes Mitglied mit mindestens 1 Anteilschein hat 1 Stimme. Mehrere Anteilscheine erhöhen das Gewicht der Stimme nicht. Es gilt das absolute Mehr. Die Beschlüsse der Versammlung werden im Protokoll festgehalten.

Zudem können die Mitglieder bei Bedarf zu Informations- und Diskussionsveranstaltungen eingeladen werden.

Protokoll der letzten Versammlung vom 15. Mai 2024

20241505_Protokoll GV.pdf 119 KB